Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission: Das Vereinigte Königreich ist nun sicheres Drittland
Zu den weiteren sicheren Drittstaaten i.S. der Datenschutz-Grundverordnung gehören:
In diese Länder ist die Datenübermittlung ausdrücklich gestattet. Mit Südkorea führt die EU-Kommission noch Gespräche. Die Vereinigten Staaten fallen nicht hierunter (Siehe „Schrems I-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahre 2015). Die USA hat schlichtweg keinen sicheren Datenschutz. (Stand: 21-07-2021). |
