Leistungen

Gesellschaftsrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei stellt das Gesellschaftsrecht als Teil des Wirtschaftsrechts dar. Wir beraten und vertreten sämtliche in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten betroffene Personen, wie Gesellschafter, Aktionäre, Mitglieder, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und – soweit fakultativ installiert – Beiräte, im Todesfall auch deren Erben. 

Im Einzelnen werden im Gesellschaftsrecht folgende Bereiche abgedeckt: 

  • Gründung von Gesellschaften
  • Gesellschaftsvertrag GmbH und Personengesellschaften
  • Satzung Aktiengesellschaft und Genossenschaft
  • Errichtung einer Stiftung unter Lebenden oder von Todes wegen
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (für Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-GF)
  • Korrespondenz mit Registergericht, Finanzamt, IHK und Gewerbeaufsicht
  • Gesellschafterstreitigkeiten (auch gerichtliche Vertretung vor dem LG, OLG)
  • Unternehmensveräußerungen (M & A – Mergers & Acquisitions)
  • Neustrukturierungen von Gesellschaften, z.B. Begründung einer Holding-Struktur
  • Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungspläne und Gesellschaftervereinbarungen
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen
  • Unternehmensverpachtung
  • Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen (GmbH)
  • Vertretung von Aktionären in Hauptversammlungen und Generalversammlungen (AG)
  • Vertretung von Mitgliedern in Generalversammlungen (eingetragene Genossenschaft)
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Kapitalerhöhungen
  • Umwandlung von Unternehmen im Rahmen der Verschmelzung, Einbringung, Abspaltung, und Aufspaltung sowie des Anteilstauschs und Formwechsels
  • Begleitung von Liquidationen
  • Joint Venture, Unternehmenskooperationen (auch grenzübergreifend)
  • Compliance
  • Datenschutz im Unternehmen nach DSGVO und BDSG
  • Ehevertrag für den Unternehmer (modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)

Steuerstrafrecht/Wirtschaftsstrafrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere das Steuerstrafrecht ab. Die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger verfolgen in den letzten Jahren verstärkt Steuersünder und gehen gegen Schwarzarbeit rigoros vor. Leider versuchen Beschuldigte bereits bei Bekanntgabe der Einleitung eines (Steuer-) Strafverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zu verhandeln, was oft kontraproduktiv ist. 

Wir möchten bereits jetzt klarstellen, dass ein Beschuldigter nicht gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo-tenetur-Grundsatz). Es sind lediglich die Personalien zu nennen bzw. ein Ausweisdokument vorzulegen. 

Bei einer Hausdurchsuchung ist der Zwangsmaßnahme zu widersprechen und dies auf dem Protokoll – notfalls handschriftlich – zu vermerken. 

Sollte bereits eine Hausdurchsuchung oder eine andere strafprozessuale Maßnahme stattfinden, gilt – wie regelmäßig im Strafrecht – für alle Betroffenen folgender Grundsatz: 

Ruhe bewahren, Schweigen, Rechtsanwalt anrufen, Tätigkeiten der Beamten dokumentieren 

Wir stehen Ihnen von der ersten Vernehmung bis hin zu einer – eventuellen – Hauptverhandlung vor Gericht zur Seite und verteidigen Ihre Rechte und Interessen. 

Unserer Erfahrung nach können die meisten Verfahren im Steuerstrafrecht/ Wirtschaftsstrafrecht bereits im Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, oft durch endgültige Einstellung oder Einstellung wegen Geringfügigkeit gegen Erbringung einer Auflage. Dies setzt voraus, dass Mandant und Anwalt ihr Vorgehen im Vorfeld im Detail absprechen.

Arbeitsrecht

Dort, wo Menschen miteinander arbeiten und auskommen müssen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten, Reibereien und Streit kommen. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an der Tagesordnung. Sie sollten sich nicht scheuen, in einem solchen Fall qualifizierten anwaltlichen Beistand einzuholen. 

Wir vertreten Sie kompetent im Arbeitsrecht, insbesondere auf folgenden Teilbereichen:

  • Arbeitsvertrag
  • Abmahnung von Arbeitnehmern
  • Kündigung von Arbeitnehmern (ordentlich/ außerordentlich)
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht/ Landesarbeitsgericht
  • Lohn/ Gehalt
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeitregelungen
  • Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG)
  • Urlaubsrecht
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Statusfeststellungsverfahren, § 7a SGB IV
  • Kurzzeitarbeitsverhältnis, Abrufarbeitsverhältnis und geringfügige Beschäftigung
  • Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement, § 167 Abs.2 SGB IX
  • Kündigung von Schwerbehinderten – Vertretung gegenüber dem Integrationsamt und Verwaltungsgericht
  • Kurzarbeitergeld (KUG) und Insolvenzausfallgeld
  • Betriebsübergang, § 613a BGB
  • Konflikt zwischen Vorstand und Betriebsrat

Erbrecht/Unternehmensnachfolge

Eine gut geplante und durchgeführte Nachfolge sichert die Zukunft des Unternehmens, insbesondere dem Erhalt der Arbeitsplätze. Sie sichert die Rente des Betriebsinhabers. Bei der Gestaltung der Nachfolgeregelung unterstützen wir Sie. Dies gilt auch für die erfolgreiche Suche nach einem passenden Nachfolger. Ziel der Betriebsübergabe muss es neben der Etablierung des geeigneten Nachfolgers sein, die Steuerlast für den Betriebsinhaber zu minimieren, im Idealfall auf Null zu reduzieren. Ein Netzwerk von Unternehmensberatern und Steuerberatern steht zur Verfügung. 

Auch sollte – soweit Ehepartner und Kinder vorhanden sind – zu Lebzeiten daran gedacht werden, Immobilien schenkweise zu übertragen. Damit können (alle 10 Jahre) die Freibeträge im Rahmen der Erbschaftsteuer ausgenutzt werden, um so die Erbschaftsteuerlast der potentiellen Erben Schritt für Schritt – selbstverständlich völlig legal – auf ein Minimum zu reduzieren. 

Der Bereich  Erbrecht/ Unternehmensnachfolge umfasst in erster Linie folgende Tätigkeiten bzw. Bereiche: 

  • Betriebsveräußerung gegen Rentenleistung/ dauernde Last
  • Betriebsübergabe im Familienverbund
  • Hofübergabe (Landwirtschaft)
  • Altenteilsrecht/ Leibgeding (Art. 96 EGBGB)
  • Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag für Unternehmer
  • Familienpool, insbesondere Familien-KG
  • Schenkung von Immobilien/ sonstigen Wirtschaftsgüter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Einräumung eines Nießbrauchs bzw. Wohnrechts zugunsten des Übergebers
  • Wart- und Pflegeverpflichtung zur Sicherung der Versorgung des Übergebers bei Krankheit und Alter
  • Bewertungsrecht (BewG) und Erbschaftsteuerrecht (ErbStG)
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Betreuung (für Gewerbetreibende)
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Verfahrenspflegschaft

Vertragsrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Vertragsrecht. Insoweit können Sie auf unsere umfangreichen Kenntnisse zurückgreifen. Die Fertigung und Prüfung von Verträgen steht insoweit im Vordergrund. Soweit erforderlich, besprechen wir die Sache mit dem beurkundenden Notar. Auch begleiten wir Sie bei Vertragsverhandlungen mit Lieferanten, Kunden, Banken und Behörden. Dies gilt selbstverständlich auch bei Vertragsverletzungen und sonstiger Mängel des Vertrags.  

Das Vertragswesen umfasst in erster Linie folgende Tätigkeiten bzw. Bereiche: 

  • Gestaltung/ Überarbeitung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Rahmenvertrag
  • Kaufvertrag
  • Dienstvertrag für freie Mitarbeiter
  • Lieferantenverträge, Dauerlieferungsvertrag
  • Gewerbemietvertrag, Gewerbepachtvertrag
  • Grundstückskaufvertrag
  • Lizenzvertrag (Nutzung von Lichtbildern, Marken usw.)
  • Handelsvertretervertrag 
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