Leistungen
Verkehrsrecht
Steuerrecht
Steuerstrafrecht/ Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht/Unternehmensnachfolge
Vertragsrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht Kaiserslautern – Landau – Karlsruhe – Bruchsal – Baden-Baden
Kanzlei Riefer – Ihr Partner für Sicherheit und Rechtsschutz auf der Straße
Im Straßenverkehr kann es schnell zu unerwarteten Situationen kommen. Ob es sich um einen Verkehrsunfall, Bußgelder oder Fragen zur Fahrerlaubnis handelt – das Verkehrsrecht ist ein komplexes und oft unübersichtliches Rechtsgebiet. Hier kommen wir ins Spiel!
Warum Verkehrsrecht wichtig ist
Das Verkehrsrecht regelt nicht nur die Rechte und Pflichten von Verkehrsteilnehmern, sondern schützt auch Ihre Interessen im Falle eines Rechtsstreits. Ein fundiertes Wissen über die geltenden Gesetze kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sich vor unberechtigten Forderungen zu schützen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Unfallrechtliche Beratung und Vertretung: Bei einem Verkehrsunfall stehen wir Ihnen zur Seite. Wir helfen Ihnen, den Schaden zu dokumentieren, Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen und Ihre Rechte zu wahren.
- Bußgeldverfahren: Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Lassen Sie uns prüfen, ob dieser rechtmäßig ist. Wir unterstützen Sie bei der Einspruchsfrist und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden.
- Fahrerlaubnisrecht: Fragen zur Fahrerlaubnis, wie etwa bei Punkten in Flensburg oder der Wiedererlangung des Führerscheins, sind bei uns in besten Händen. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.
- Verkehrsstrafrecht: Bei schwerwiegenden Vorwürfen, wie etwa Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und kämpfen für ein faires Verfahren.
- Kauf und Reparatur von Kraftfahrzeugen: Wenn die erworbene Fahrzeug Mängel aufweist, haben Sie das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag. Das bedeutet, dass Sie nicht auf defekten Produkten sitzen bleiben müssen! Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie Ihr gekauftes Fahrzeug mängelfrei erhalten, Reparaturen am Fahrzeug mängelfrei ausgeführt werden.
Warum Sie uns wählen sollten:
– Erfahrung und Fachkompetenz: Wir kennen die Gesetze und deren Anwendung in der Praxis.
– Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Situation genau zu analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
– Transparente Kosten: Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Wir informieren Sie im Voraus über alle anfallenden Gebühren und halten Sie stets auf dem Laufenden.
– Engagierte Vertretung: Wir setzen uns mit vollem Einsatz für Ihre rechtlichen Interessen ein.


Steuerrecht
Mit dem Komplex „Steuern“ ist jeder Unternehmer konfrontiert. Regelmäßig betrifft dies die Einkommensteuer/ Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Wir beraten die Mandantschaft in sämtlichen steuerrechtlichen Konstellationen. Der Mandant wird von uns im Steuerverfahren, Einspruchsverfahren und dem finanzgerichtlichen Verfahren vertreten.
Auch bieten wir in den Bereichen Grunderwerbsteuer, internationales Steuerrecht sowie die Haftung für Steuerschulden eine besondere Expertise.
Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl unserer Tätigkeitsbereiche im Steuerrecht:
- Umwandlung von Unternehmen nach §§ 20 ff. UmwStG
- Entgeltliche/ unentgeltliche Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und einzelnen Wirtschaftsgütern in ein bestehendes Unternehmen (§ 6 Abs.3 EStG, § 6 Abs.5 EStG)
- (Steuerneutrale) Auflösung bestehender Betriebsaufspaltungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Realteilung, § 16 Abs.3 EStG
- Umsatzsteuer/ Zollkodex
- Vertretung in Einspruchsverfahren und Klagen vor dem Finanzgericht
- Internationales Steuerrecht (DBA, auch USA, US-Quellensteuer und W-8BEN)
Steuerstrafrecht/Wirtschaftsstrafrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere das Steuerstrafrecht ab. Die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger verfolgen in den letzten Jahren verstärkt Steuersünder und gehen gegen Schwarzarbeit rigoros vor. Leider versuchen Beschuldigte bereits bei Bekanntgabe der Einleitung eines (Steuer-) Strafverfahrens mit den Strafverfolgungsbehörden zu verhandeln, was oft kontraproduktiv ist.
Wir möchten bereits jetzt klarstellen, dass ein Beschuldigter nicht gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo-tenetur-Grundsatz). Es sind lediglich die Personalien zu nennen bzw. ein Ausweisdokument vorzulegen.
Bei einer Hausdurchsuchung ist der Zwangsmaßnahme zu widersprechen und dies auf dem Protokoll – notfalls handschriftlich – zu vermerken.
Sollte bereits eine Hausdurchsuchung oder eine andere strafprozessuale Maßnahme stattfinden, gilt – wie regelmäßig im Strafrecht – für alle Betroffenen folgender Grundsatz:
Ruhe bewahren, Schweigen, Rechtsanwalt anrufen, Tätigkeiten der Beamten dokumentieren
Wir stehen Ihnen von der ersten Vernehmung bis hin zu einer – eventuellen – Hauptverhandlung vor Gericht zur Seite und verteidigen Ihre Rechte und Interessen.
Unserer Erfahrung nach können die meisten Verfahren im Steuerstrafrecht/ Wirtschaftsstrafrecht bereits im Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, oft durch endgültige Einstellung oder Einstellung wegen Geringfügigkeit gegen Erbringung einer Auflage. Dies setzt voraus, dass Mandant und Anwalt ihr Vorgehen im Vorfeld im Detail absprechen.


Arbeitsrecht
Dort, wo Menschen miteinander arbeiten und auskommen müssen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten, Reibereien und Streit kommen. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an der Tagesordnung. Sie sollten sich nicht scheuen, in einem solchen Fall qualifizierten anwaltlichen Beistand einzuholen.
Wir vertreten Sie kompetent im Arbeitsrecht, insbesondere auf folgenden Teilbereichen:
- Arbeitsvertrag
- Abmahnung von Arbeitnehmern
- Kündigung von Arbeitnehmern (ordentlich/ außerordentlich)
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht/ Landesarbeitsgericht
- Lohn/ Gehalt
- Arbeitszeugnis
- Arbeitszeitregelungen
- Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG)
- Urlaubsrecht
- Betriebliche Altersvorsorge
- Statusfeststellungsverfahren, § 7a SGB IV
- Kurzzeitarbeitsverhältnis, Abrufarbeitsverhältnis und geringfügige Beschäftigung
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Mutterschutz und Elternzeit
- BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement, § 167 Abs.2 SGB IX
- Kündigung von Schwerbehinderten – Vertretung gegenüber dem Integrationsamt und Verwaltungsgericht
- Kurzarbeitergeld (KUG) und Insolvenzausfallgeld
- Betriebsübergang, § 613a BGB
- Konflikt zwischen Vorstand und Betriebsrat
Erbrecht/Unternehmensnachfolge
Eine gut geplante und durchgeführte Nachfolge sichert die Zukunft des Unternehmens, insbesondere dem Erhalt der Arbeitsplätze. Sie sichert die Rente des Betriebsinhabers. Bei der Gestaltung der Nachfolgeregelung unterstützen wir Sie. Dies gilt auch für die erfolgreiche Suche nach einem passenden Nachfolger. Ziel der Betriebsübergabe muss es neben der Etablierung des geeigneten Nachfolgers sein, die Steuerlast für den Betriebsinhaber zu minimieren, im Idealfall auf Null zu reduzieren. Ein Netzwerk von Unternehmensberatern und Steuerberatern steht zur Verfügung.
Auch sollte – soweit Ehepartner und Kinder vorhanden sind – zu Lebzeiten daran gedacht werden, Immobilien schenkweise zu übertragen. Damit können (alle 10 Jahre) die Freibeträge im Rahmen der Erbschaftsteuer ausgenutzt werden, um so die Erbschaftsteuerlast der potentiellen Erben Schritt für Schritt – selbstverständlich völlig legal – auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Bereich Erbrecht/ Unternehmensnachfolge umfasst in erster Linie folgende Tätigkeiten bzw. Bereiche:
- Betriebsveräußerung gegen Rentenleistung/ dauernde Last
- Betriebsübergabe im Familienverbund
- Hofübergabe (Landwirtschaft)
- Altenteilsrecht/ Leibgeding (Art. 96 EGBGB)
- Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag für Unternehmer
- Familienpool, insbesondere Familien-KG
- Schenkung von Immobilien/ sonstigen Wirtschaftsgüter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Einräumung eines Nießbrauchs bzw. Wohnrechts zugunsten des Übergebers
- Wart- und Pflegeverpflichtung zur Sicherung der Versorgung des Übergebers bei Krankheit und Alter
- Bewertungsrecht (BewG) und Erbschaftsteuerrecht (ErbStG)
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Betreuung (für Gewerbetreibende)
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Verfahrenspflegschaft


Vertragsrecht
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Vertragsrecht. Insoweit können Sie auf unsere umfangreichen Kenntnisse zurückgreifen. Die Fertigung und Prüfung von Verträgen steht insoweit im Vordergrund. Soweit erforderlich, besprechen wir die Sache mit dem beurkundenden Notar. Auch begleiten wir Sie bei Vertragsverhandlungen mit Lieferanten, Kunden, Banken und Behörden. Dies gilt selbstverständlich auch bei Vertragsverletzungen und sonstiger Mängel des Vertrags.
Das Vertragswesen umfasst in erster Linie folgende Tätigkeiten bzw. Bereiche:
- Gestaltung/ Überarbeitung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rahmenvertrag
- Kaufvertrag
- Dienstvertrag für freie Mitarbeiter
- Lieferantenverträge, Dauerlieferungsvertrag
- Gewerbemietvertrag, Gewerbepachtvertrag
- Grundstückskaufvertrag
- Lizenzvertrag (Nutzung von Lichtbildern, Marken usw.)
- Handelsvertretervertrag