Wir werden derzeit überrollt mit Anfragen von Mitarbeitern im Bankenbereich (v.a. Genossenschaftsbanken und Bankverbänden) und Automobilherstellern/ Automobilzulieferern. Viele Mitarbeiter/ -innen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Bekannt ist, dass namhafte Automobilhersteller in 2026/ 2027 mehr als 100.000 Arbeitsplätze allein in Deutschland abbauen werden. Hinzu kommen noch die Automobilzulieferer.
Auch ist der Bankenbereich in Bewegung: Zahlreiche Genossenschaftsbanken werden bis Ende dieser Dekade mit anderen Banken verschmolzen. Arbeitsplätze werden über kurz und lang nicht mehr benötigt und wegfallen.
Oft sollen (verdiente) Mitarbeiter/ -innen aus den Betrieben – anders kann man es nicht sagen – „rausgeekelt“ werden, mit fadenscheinigen Begründungen, oft ohne Abfindung.
Sie sollen de facto ihren Kopf hinhalten, für jahrzehntelanges Missmanagement der jeweiligen Geschäftsleitung/ des Vorstandes. Das kann nicht angehen!
Hier einige Verhaltensempfehlungen:
- Unterschreiben Sie nichts! Oft versuchen Arbeitgeber/ Personalleiter den Mitarbeitern/ -innen unter Druck und Täuschung Aufhebungsverträge „unter die Nase zu jubeln“, verbunden mit einer mehr als mickrigen Abfindung.
- Zudem versuchen Arbeitgeber Mitarbeitern/ -innen mit sog. Sozialplänen vorzuhalten, ihr Arbeitsplatz sei weggefallen. In der Praxis hat sich häufig herausgestellt, dass diese Sozialpläne und die damit vorgenommene Sozialauswahl nichtig, damit in der Praxis rechtlich unwirksam sind.
- Sollten Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, zögern Sie nicht, sofort anwaltlichen Beistand einzuholen. Die Frist zur Klageerhebung beim zuständigen Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Daher gilt der dringende Rat an alle betroffenen Arbeitnehmer/ -innen: So schnell wie möglich handeln!!
Bei Bedarf können Sie sich gerne bei uns melden. Wir handeln sofort! Bei uns gibt es keine Call-Center und dergleichen. Wir arbeiten nicht mit KI! Jeder Fall wird vom Kanzleiinhaber eigenverantwortlich und juristisch sauber bearbeitet.
Ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei ist nicht notwendig.
– Stand: Juli 2026 –
